Arbeitsdienst
Wir sind auf unsere Mitglieder angewiesen sind, um unsere Gewässer in Ordnung zu halten. Dazu dienen in erster Linie die angesetzten Arbeitsdiensttermine. Wir bieten 6 Termine im Kalenderjahr (3 im Frühjahr und 3 im Herbst) an. Nehmt ihr an mindestens 2 Terminen teil, dann braucht ihr die Arbeitsdienstumlage im darauffolgenden Kalenderjahr nicht zu zahlen.
Solange theoretisch die Möglichkeit besteht, die beiden Arbeitsdienst im laufenden Kalenderjahr noch abzuleisten, ist z.B. bei Neuaufnahmen die Umlage zu entrichten.
Kommen nicht genug Mitglieder zu diesen Arbeitseinsätzen, müssen wir uns die notwendigen Arbeiten „Fremdeinkaufen“ und Unternehmen beauftragen. Dafür dient die Arbeitsdienstumlage.
Natürlich wissen wir, dass die angebotenen Termine nicht allen Mitgliedern passen. Wir haben im Laufe des Jahres immer Aufgaben und Arbeiten, die erledigt werden müssen. Hierfür nehmen wir gerne Eure Hilfe in Anspruch. Wenn ihr also außerhalb der angebotenen Arbeitsdiensttermine helfen wollt unsere Gewässer in Ordnung zu halten, schickt eine entsprechende E-Mail an unseren Gewässerobmann